Sonntag, 3. August 2014

Gespräche im Bundesgesundheitsministerium: BMG sagt Einhaltung von Koalitionsvertrag und Fremdbesitzverbot zu

Auf Einladung des Bundesgesundheitsministeriums traf sich Hans-Christoph Bonfert, Geschäftsführer der 1A-GESUND Gruppe, mit Ingrid Fischbach, Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) in Berlin. Themenschwerpunkte waren der Fremd- und Mehrbesitz, die Retax-Regelung sowie die Apotheken-Kooperationen.

Beim Antrittsbesuch des Bundesverbandes der Deutschen Apothekerkooperationen (BVDAK) bei der neuen BMG-Spitze hatten Hans-Christoph Bonfert, Dr. Stefan Hartmann und Günter Mohr wichtige Fragen im Gepäck, die die Mitgliedsapotheker ihrer angeschlossenen Kooperationen aktuell beschäftigen: Wie sieht es aus mit dem Fremdbesitz? Wie kann das unsinnige Null-Retaxations-Urteil revidiert werden? Gleich die erste Frage von Bonfert beantwortete Ingrid Fischbach klar und eindeutig: „Das Fremd- und Mehrbesitzverbot ist im Koalitionsvertrag festgeschrieben und daran wird sich auch in dieser Wahlperiode nichts ändern.“

Ebenso emotionell wird in der Apothekerschaft das Thema Null-Retaxation bei Formfehlern diskutiert. Hier fühlen sich die Apotheker ungerecht behandelt und von den Juristen im Stich gelassen. Der BVDAK plädiert für eine Regelung ohne gesetzlichen Eingriff: „Wir fordern den Deutschen Apothekerverband und Gesetzliche Krankenkassen auf, dieses Problem innerhalb ihrer Verantwortung als Selbstverwaltung zu lösen“, so Dr. Stefan Hartmann, Bundesvorsitzender des BVDAK. Dabei rechnet der BVDAK mit Unterstützung aus dem BMG, seinen politischen Einfluss gegenüber der GKV geltend zu machen. Ingrid Fischbach verwies darauf, dass die näheren Regelungen zur ordnungsgemäßen Arzneimittelabgabe bewusst der Selbstverwaltung übertragen worden seien.

Die Staatssekretärin interessierte sich zudem für die Praxis der Kooperationsarbeit: Wie selbstständig sind Apothekenleiter innerhalb einer Kooperation wirklich? Die BVDAK-Vertreter machten deutlich, dass Apotheker, die einer BVDAK-Kooperation angeschlossen sind, die Angebote dieser nutzen könnten, aber frei in ihrer Tätigkeit und pharmazeutischen Entscheidungsfreiheit sind: „Kooperationsapotheker sind individuelle Inhaber, die in einem engen Netzwerk zusammenarbeiten.“

BVDAK und BMG werden ihren Meinungsaustausch weiter fortsetzen, um die Interessen der Kooperations-Apotheken deutlich zu machen und die pharmazeutische und ökonomische Kompetenz des freien Heilberufs deutlich hervorzuheben.